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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TEBA Technologies GmbH (01.01.2025)

 

 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der TEBA Technologies GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird von TEBA Technologies GmbH bei Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

 

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Lieferung zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleiben die gelieferten Waren Eigentum der TEBA Technologies GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und darf sie weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

5. Konstruktionsdaten und technische Unterlagen

Konstruktionsdaten, Zeichnungen oder technische Unterlagen (z. B. im DXF-Format oder in neutralen 3D-Formaten) sind nicht automatisch Bestandteil des Lieferumfangs.   Sollte der Kunde die Mitlieferung solcher Daten wünschen, ist dies vorab ausdrücklich mit TEBA Technologies GmbH abzustimmen und schriftlich in der Bestellung zu vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe entsprechender Daten.

6. Auftragsabwicklung und Bestellbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Soweit kein Lastenheft vereinbart ist, gelten der Wortlaut unseres Angebots sowie der Inhalt der Auftragsbestätigung in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindlich. Abweichende oder ergänzende Kundenangaben werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von TEBA Technologies GmbH schriftlich bestätigt wurden.

 

7. Lieferung und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Werk. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über.

8. Prüf- und Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eingang auf Beschaffenheit und Vollständigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen sind spätestens binnen 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind binnen 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt.

9. Konventionalstrafen

Konventionalstrafen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Eine Verpflichtung zur Zahlung einer Konventionalstrafe besteht nur, wenn diese bei Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich vereinbart und von TEBA Technologies GmbH bestätigt wurde.

10. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt liegt vor bei unvorhersehbaren, von den Parteien nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien). In diesem Fall ruhen beiderseitige Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und trifft angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden.

12. Haftung

TEBA haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle technischen und kaufmännischen Informationen, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden, sind vertraulich zu behandeln. CAD-Daten, Zeichnungen und Lastenhefte dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. TEBA Technologies GmbH behandelt personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften.

14. Änderungsklausel und Salvatorische Klausel

TEBA Technologies GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig anzupassen.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung ersetzt

 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der TEBA Technologies GmbH. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.